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Vermietung Pferdeanhänger

Pferdeanhänger / Preise für den Verleih: Download Vertragsbedingungen

1 – 2 Tag(e) von 08:00 – 18:00 Uhr 49,00 € / Tag
3 – 6 Tage 43,00 € / Tag
Wochenende
(von Freitag 19:00 Uhr bis Montag 07:30 Uhr)
99,00 €
Nur am Sonntag/Feiertage 54,00 €
Wochentarif (7 Tage) 280,00 €
Fahrservice unter 100 km pauschal 75 €
Fahrservice ab 100 km 0,70 € / km & Hänger
Heunetz 7 €

Pferdeanhänger zu vermietenPKW-Tandem-Anhänger

Typ: Festival

Artikel-Nr.:060 035 001 009

Abmessung: ca. 3060 x 1700 x 2300 mm

Ges. Gew.:2000 kg

Bereifung:13“

2 – Pferde-Polydachanhänger

Anhänger – Mietvertrag – Bedingungen

Der Vermieter zeichnet sich ausschließlich für den verkehrssicheren Zustand des gegenständlichen Anhängers, zum Zeitpunkt der Übergabe, verantwortlich.

Weitere, wie auch immer geartete Ansprüche an den Vermieter können nicht gestellt werden.

Der Mieter (Mitmieter) hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand des Anhängers zu überzeugen. Festgestellte Mängel sind ggf. VOR Fahrtantritt im Mietvertrag festzuhalten. Defekte Anhänger oder Zusatzausrüstungen dürfen NICHT verwendet werden!

Die MIETERIN / der MIETER HAFTET ZUR GÄNZE FÜR ALLE SCHÄDEN, DIEBSTAHL ETC. DIE AUF GROBE FAHRLÄSSIGKEIT,  WILLKÜR, ÜBERLADUNG, BESCHÄDIGUNGEN, ETC. ZURÜCKZUFÜHREN SIND.

BEI ABSCHLUSS EINER KASKOVERSICHERUNG BETRÄGT DER SELBSTBEHALT € 500,–

(Kaskoversicherungen decken Unfall und Diebstahl !  Ladegut, Überladung etc. kann nicht versichert werden.)

Schadenersatzkosten können dem Mieter ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vorfalls in Rechnung gestellt werden und sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden 14% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

Der Mieter verpflichtet sich:

  1. a) Den gemieteten Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen, vom Zugfahrzeug getrennt, abzustellen. (Ausgenommen für die Zeit des Be- und Entladens)
  2. b) Den Anhänger für die Dauer der Halte- und Parkzeiten mittels des an der Deichsel verfügbaren Zylinderschlosses gegen Diebstahl zu sichern.
  3. c) Jede Beschädigung oder Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden. ( Tel. 0676 50 69 108 / 24 h Service )
  4. d) den Anhänger schonend zu behandeln, für die ständige Verkehrssicherheit zu sorgen (Reifendruck, Beleuchtung etc.) sowie gereinigt zu retournieren.
  5. e) Im Falle eines Unfalles, Diebstahl usw. auf ein polizeiliches Protokoll (Anzeigen etc. sind in jenem Staat zu erstatten auf dessen Territorium sich der Unfall, Diebstahl etc. ereignet) zu bestehen bzw. Anzeige (auch Selbstanzeige) zu erstatten. (Bei Schriftstücken die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizubringen!) und den jeweiligen Versicherungen sowie dem Vermieter innerhalb einer Woche schriftlich einen  Unfall-, Diebstahlbericht etc. zu übermitteln. Unverzügliche mündliche Meldung an den Vermieter ist trotzdem zu erstatten.  Alle anfallenden Kosten für Stempelgebühren, Übersetzungen, Kennzeichenwiederbeschaffung etc. sind vom Mieter zu tragen und sind nicht in einer eventuell vereinbarten Haftungsbefreiung inkludiert!
  6. f) Die ges. Grenzwerte (Nutzl., Höchstgeschwindigkeit etc.) einzuhalten.
  7. g) Der genaue Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe sind im Mietvertrag festzuhalten!

Verrechnungsgrundlage der Miete: die jeweils angefangenen 24 Stunden. die Miete ist VOR Fahrtantritt, bzw. zum Zeitpunkt der Mietverlängerung fällig! Bei MIETVERLÄNGERUNG OHNE VORHERIGER BEZAHLUNG wird d. Tagesmietsatz in Rechnung gestellt! KAUTIONEN gelten NICHT als BEZAHLUNG!   Firmen, Vereine etc. haben für die Mietdauer ein genaues Fahrerverzeichnis zu führen. (Name des Fahrers, genauer Zeitraum, Kennzeichen Anh. u. Zug-KFZ)

Dieses Verzeichnis ist mind. 12 Monate Aufzubewahren.

Im Falle der Übernahme eines Anhängers durch den Mitmieter, bekundet dieser durch seine Unterschrift, dass er vom Mieter zur Übernahme und Verwendung beauftragt wurde und mit den hier genannten Bedingungen einverstanden ist.

Es steht dem Vermieter frei, den vollen Selbstbehalt durch Einheben einer vom Vermieter zu bestimmenden Gebühr (im Einzelfall oder generell) zu reduzieren (diese Vereinbarungen sind nur nach Niederschrift im Mietvertrag gültig). Bei Nichteinhaltung der Mietbedingungen (Meldepflicht etc) wird die Haftungsbefreiung ungültig! Deformierte Achsen müssen jedoch immer ersetzt werden! Kautionen werden ohne Rückfragen zur Abdeckung jeweiliger Schäden verwendet.

Der Mieter verpflichtet sich den Rücktransport des gemieteten Anhängers sicherzustellen. (Auch nach einem Unfall, unabhängig vom Verschulden!) Überprüfungen und Zerlegungsarbeiten dürfen AUSSCHLIESSLICH mit SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG des Vermieters erfolgen! Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Kufstein als vereinbart.

(Obige Mietbedingungen erhalten Sie auf Wunsch auch bei jeder Vermietung!)

Für Pferdetransporte durch Permoser gelten eigene Bedingungen, welche im Geschäft ersichtlich sind und bei Buchung ausgehändigt werden !

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